Arten von Gräbern für die Erdbestattung:

Es gibt unterschiedliche Arten von Gräbern für Erdbestattungen, die sich sowohl in der Anzahl der Liegeplätze, als auch in der Art der Anlage und den jeweiligen Gestaltungsvorschriften unterscheiden. Nicht auf allen Friedhöfen stehen alle Grabarten zur Verfügung. Bezüglich der Kosten sei angemerkt, dass auch bei vergleichbaren Leistungen die Preise der unterschiedlichen Friedhöfe erheblich variieren können.

Familiengräber (Wahlgräber):

Am bekanntesten und gebräuchlichsten sind die Familiengräber, die auch Wahlgräber genannt werden. Je nach gewählter Größe bieten Sie Platz für mehrere Familienmitglieder und das Grabnutzungsrecht kann nach Ablauf der Ruhefrist auch verlängert werden.

Die Ruhefrist und damit auch die Mindestnutzungsdauer variiert von Friedhof zu Friedhof mitunter erheblich. Die Mindestruhezeit wird von der Friedhofsverwaltung bestimmt und richtet sich normalerweise nach der Bodenbeschaffenheit auf dem jeweiligen Friedhof. Bei luftdurchlässigen Sandböden sind Ruhezeiten von ca. 10 Jahren üblich, bei sehr schweren Böden können aber auch Ruhezeiten von 25 Jahren und mehr erreicht werden.

Auf etlichen Friedhöfen besteht zudem die Möglichkeit zwei Särge übereinander beisetzen zu lassen, das heißt bei der ersten Beisetzung wird das Grab tiefer ausgehoben, so dass später noch ein weiterer Sarg über dem Ersten beigesetzt werden kann.

In einem Familien-Erdgrab können in aller Regel auch zusätzlich Urnen beigesetzt werden. Die gemischte Belegung der Grabstätte mit Särgen und Urnen ist also prinzipiell möglich. Die maximale Anzahl an Urnenplätzen ist allerdings nicht von der verfügbaren Fläche des Grabes abhängig, sondern wird durch die Satzung der Friedhofsverwaltung bestimmt. Üblich sind zum Beispiel zwei Särge plus zwei Urnen in einem Einfachwahlgrab.

Bestehen Gestaltungsvorschriften, so müssen sich Grabbepflanzung und Grabmal an diese Vorschriften anpassen. Normalerweise muss innerhalb eines angemessenen Zeitraums ein Grabmal errichtet und gegebenenfalls das Grab mit einer Steineinfassung umrahmt werden.

Reihengräber:

Reihengräber sind Gräber, in denen nur einmal bestattet werden kann. Die jeweilige Friedhofsverwaltung legt fest, welches Grab belegt wird (es besteht nur selten eine Wahlmöglichkeit durch die Angehörigen). Nach Ablauf der Ruhezeit fällt die Grabstätte an die Verwaltung zurück. Das Nutzungsrecht kann also durch die Angehörigen nicht verlängert werden.

Reihengräber sind billiger und auch die Gestaltungsvorschriften sind nicht so eng gefasst. So ist die Errichtung eines Grabmals natürlich erlaubt, aber nicht zwingend vorgeschrieben. Außerdem besteht keine Verpflichtung das Grab zu bepflanzen, so dass es keiner weiteren Pflege bedarf. In diesem Falle würde die Grabstelle eingeebnet um kein ungepflegtes Erscheinungsbild abzugeben.

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